SEXUELLE BELÄSTIGUNG HINTERLÄSST SPUREN.
Zwei von drei Frauen sind in ihrem Leben von sexueller Belästigung betroffen.
Die Taten werden von Tätern und deren Umfeld oft verharmlost oder sogar ins Lächerliche gezogen. Nicht zuletzt deshalb schweigen die betroffenen Frauen aus Angst und Scham häufig und Täter kommen ungestraft davon.
TERRE DES FEMMES – Menschenrechte für die Frau e.V. setzt sich aktiv gegen sexuelle Belästigung ein und gibt Betroffenen eine Stimme. Damit keine Frau mehr sexuelle Übergriffe erleben muss.
Ein Thema für die Öffentlichkeit.
Mit Hilfe von besonderen Fürsprecherinnen setzen wir in aller Öffentlichkeit ein Zeichen gegen sexuelle Belästigung.
Denn bei weiblichen Bronzestatuen kann man klar erkennen, wo sie am häufigsten berührt werden. So verdeutlichen wir eindringlich:
Sexuelle Belästigung hinterlässt Spuren!
UNSILENCE THE VIOLENCE
Um auf das Thema aufmerksam zu machen, werden die Bronzestatuen zu Protagonistinnen unserer Installationen.
Und erheben stellvertretend für alle Betroffenen ihre Stimme.
Sexuelle Belästigung ist eine Straftat. Betroffene müssen Gehör und Hilfe finden und Täter müssen belangt werden. Lasst uns gemeinsam das Schweigen brechen und sexuelle Belästigung nicht länger hinnehmen.
HILFSANGEBOTE FÜR BETROFFENE
Sexuelle Belästigung ist ein massiver Eingriff in die Intimsphäre und niemals die Schuld der Betroffenen – sondern der Täter.
Trotzdem wissen wir, dass es für die meisten Betroffenen nach einem Übergriff eine unheimlich schwere Entscheidung sein kann, sich jemandem wie zum Beispiel FreundInnen, Verwandten oder Fachkräften anzuvertrauen. Doch für viele kann dies auch ein wesentlicher Schritt der Verarbeitung der Gewalttat sein.
Darum wollen wir, dass Betroffene wissen: Ihr seid nicht allein.
Wenn Betroffene bereit sind, sich einer Beratungsstelle anzuvertrauen, liegt die Entscheidung, was und wie viel sie erzählen ganz bei ihnen.
Sie werden ernstgenommen und ihnen wird zugehört.
Hilfe und Unterstützung finden sie – aber auch Verwandte, FreundInnen oder KollegInnen – beispielsweise hier:
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Eine bundesweite, kostenlose, barrierefreie und anonyme Beratung in 18 Fremdsprachen bei allen Formen von Gewalt an Frauen. Unter der Nummer 116 016 und als Online-Beratung an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr verfügbar.
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Diese Seite bietet Informationen zu Beratungseinrichtungen und Hilfsangeboten vor Ort an. Mehr als 210 Frauennotrufe und Frauenberatungsstellen helfen Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind.
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Diese Seite bietet eine Übersicht über die Möglichkeiten der vertraulichen Spurensicherung in Deutschland. Eine wichtige Einrichtung für Frauen, denen sexualisierte Gewalt widerfahren ist, sind Kliniken oder sogenannte Gewaltschutzambulanzen, in denen eine vertrauliche Spurensicherung möglich ist.
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Dies ist eine Anlaufstelle für Menschen, die beispielsweise wegen ihres Geschlechts oder der sexuellen Identität Diskriminierung erlebt haben. Dazu zählt auch sexualisierte Belästigung am Arbeitsplatz. Das Beratungsteam bietet eine kostenlose juristische Erstberatung – auch anonym.
FAKTEN ZUM THEMA.
Zwei von drei Frauen erleben sexuelle Belästigung.¹⁾
Frauen suchen zu Unrecht die Schuld oft bei sich und schweigen. Täter kommen ungestraft davon.
Sexuelle Belästigung kann an unterschiedlichsten Orten, zum Beispiel am Arbeitsplatz, auf der Straße, im Club oder auf Festen stattfinden.
Sie kann von verschiedensten Personen ausgehen: Ob Vorgesetzte, Kollegen, Freunde, Bekannte oder völlig Fremde.
Was genau gilt als sexuelle Belästigung?
Zu sexueller Belästigung zählt jede sexuell bezogene Handlung oder Verhaltensweise, die von einer anderen Seite unerwünscht ist. Diese Handlungen oder Verhaltensweisen sind einseitig, für die andere Seite unerwünscht, und verletzen die Würde der betroffenen Person.
Zu Sexueller Belästigung gehören²⁾:
Sexuelle Anspielungen, anzügliche, zweideutige, obszöne oder frauenfeindliche Worte und Gesten, zum Beispiel über das Erscheinungsbild einer Frau
Sexistische Witze und Sprüche
Aufdringliche und unangenehme Blicke
Nachrichten mit sexuellem Inhalt sowie das unerwünschte Zeigen oder Zusenden von Bildern oder Videos mit pornografischem Inhalt
Unerwünschter Körperkontakt und aufdringliches Verhalten
Wiederholte Annäherungsversuche mit eindeutiger Absicht oder mit dem Versprechen von Vorteilen
Sexuelle Übergriffe
Sexuelle Belästigung kann also sowohl in Worten, Gesten, aber auch in Taten ausgeübt werden – von Einzelpersonen ebenso wie von Personengruppen.
Das häufigste Hauptmotiv dahinter ist die Ausübung und Demonstration von Macht und Dominanz, bei der die andere Person aufgrund ihres Geschlechts herabgewürdigt wird. Sexuelle Belästigung hat absolut nichts mit Erotik oder gegenseitiger Anziehungskraft zu tun. Im Gegenteil: Viele dieser Belästigungsformen sind strafbar und stehen im Strafgesetzbuch.
Lasst uns sexuelle Belästigung gegen Frauen nicht länger verharmlosen.
Lasst uns hinschauen, eingreifen und Betroffene unterstützen.
Lasst uns gemeinsam das Schweigen brechen.
#UnsilenceTheViolence
TERRE DES FEMMES ist eine gemeinnützige Frauenrechtsorganisation und finanziert sich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Zuschüsse. Unterstützen Sie unsere Arbeit für Mädchen und Frauen und gegen sexuelle Belästigung.